Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft zum „Sicherheitsgipfel“ am 17.07.2012

 

Sachlichkeit statt Hysterie!

Einzelfallgerechtigkeit statt Sippenhaft!

Polizeitaktik überdenken!

Fanprojekte stärken!

 

 

Sehr geehrter Herr Niersbach,

Sehr geehrter Herr Große Lefert,

 

 

den Medien konnten wir entnehmen, dass am 17.07.12 ein „Sicherheitsgipfel“ in Berlin unter Beteiligung der Verbände, der Vereine und des Bundesinnenministers zum Thema sogenannter „Fangewalt“ stattfinden soll. Vertreter der Fanorganisationen wurden zu diesem Treffen nicht eingeladen.

 

Die öffentlichen Erklärungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall haben uns zu diesem Brief veranlasst.

 

Es ist heute bekannte und ständige Übung der polizeilichen Gewerkschaften, in beklagenswert populistischer Weise die gesellschaftliche Debatte über das Kulturgut Fußball auf absurdeste Warnungen vor relevanten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Fußballfans zu verengen, um die vermeintlichen Partikularinteressen ihrer Mitglieder lautstark zu vertreten und von strategischem Fehlverhalten (polizeiliche Gewalt, eskalationsfördernde Einsatzstrategien) abzulenken – oder auch schlicht um Mitglieder zu werben.

 

Wenn aber nun verantwortliche Minister in unzulänglicher Kenntnis der Materie in diese Kampagne gegen Fußballfans eintreten und mit unzutreffenden Behauptungen in den Chor der Polizeivertreter einstimmen, um zu versuchen, die Vereine zu einem schneidigen „Maßnahmenkatalog“ zu zwingen, sehen wir uns zur Stellungnahme verpflichtet.

 

Statt gemeinsam mit Vereinen und DFB die Sachlage gründlich zu analysieren, um dann im nächsten Schritt nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, scheinen sich die Innenminister in einem persönlichen Wettstreit zu wähnen, die Drohkulisse gegenüber den Spielbetriebsveranstaltern stetig zu erhöhen. So nehmen wir mit Unverständnis zur Kenntnis, dass gar der Abzug von Spielpunkten bei Zuschauerausschreitungen gefordert und - selbstverständlich - lautstark nach höheren (Verbands-)Strafen verlangt wird.

 

Blankes Erstaunen kann jedoch nur die Drohung der Politik mit einem Verbot der weniger teuren Stadion-Stehplätze hervorrufen: Sollten die Minister etwa zum Ausdruck gebracht haben, dass Gefahren für die Sicherheit und Ordnung nur von jenen Zuschauern ausgehen, die sich teure Sitzplatzkarten nicht leisten können und sozial schwächere Fußballfans daher prophylaktisch ausgeschlossen werden sollten?

 

Ohnedies sind diese Vorschläge juristisch zweifelhaft. Sie stellen eine hoheitliche Einmischung in Verbandsangelegenheiten dar, für die es glücklicherweise keine rechtliche Grundlage gibt. Zwar hat sich in jüngster Zeit gezeigt, dass es durchaus hoheitliche Bestrebungen gibt, Verbandsentscheidungen durch polizeiliche Maßnahmen zu ersetzen, wie es bspw. beim Kartenabgabeverbot in St.Pauli in der vergangenen Saison zu beklagen war. Die Gerichte haben diesen polizeilichen Einmischungen in die Souveränität der Veranstalter indes engste Grenzen gesetzt und den Behörden Pflichten zugewiesen, die diese regelmäßig nicht zu tragen vermögen. So wird etwa grundsätzlich die Polizeibehörde den Ausfall der Zuschauereinnahmen zu ersetzen haben.

 

Vor dem „Sicherheitsgipfel“ werden die Verbände unter Drohung mit der polizeirechtlichen Keule zu vorgefertigten sogenannten „Ehrenkodizes“ und schneidigem Vorgehen gegen die Fans gedrängt, da sie angeblich ihre Pflichten – insbesondere hinsichtlich der „konsequent durchzusetzenden Stadionverbote“ - unzureichend erfüllten. In der Rechtspraxis ist jedoch das Gegenteil zu beobachten: Stadionverbote müssten grundsätzlich als polizeirechtliche Aufenthaltsverbote verhängt werden. Alle deutschen Polizeigesetze beinhalten entsprechende Standardmaßnahmen. Allerdings unterlägen hoheitliche Beschränkungen uneingeschränkt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Wegen der hohen Grundrechtsrelevanz derartiger Maßnahmen sind die Anforderungen ihrer Begründung sehr hoch. So werden nachvollziehbare Gefährdungsprognosen verlangt, die nicht etwa allein auf den Umstand einer polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Betroffenen gestützt werden können. Daher flüchten sich Polizeibehörden in diesen Fällen in das Privatrecht. Die Vereine werden faktisch aufgefordert, Stadionverbote zu verhängen, um auf diesem Wege eine von den Sicherheitsbehörden gewünschte Rechtsfolge für den Betroffenen zu erwirken, die im Falle hoheitlicher Anordnung schlicht rechtswidrig wäre. Dies ist umso erschreckender, als dieser Praxis regelmäßig systematischer Rechtsbruch der veranlassenden Amtsträger voraus geht: Die behördliche Information der Sicherheitsbeauftragten der Vereine erfüllt nach diesseitiger Rechtsauffassung regelmäßig die Tatbestände der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1 StGB) und der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB), denn wirksame Ermächtigungsgrundlagen zur Weitergabe der Daten an die privaten Dritten (Vereine) sind nicht existent.

 

Ein eklatanter Anstieg von Gewalt in Fußballstadien wird gerne behauptet. Bekanntermaßen ist dieser Befund nach Maßgabe des aktuellen Berichts der ZIS (Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze) falsch: Vergleicht man die letzten drei Berichte der ZIS, erkennt man in fast allen Bereichen einen deutlichen Rückgang sicherheitsbeeinträchtigender Ereignisse: So sank die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren von 6.030 (2008/09) über 6.043 (2009/10) auf 5.818 in der Saison 2010/11. Die Zahl freiheitsentziehender Maßnahmen (strafprozessuale Festnahmen und polizeirechtliche Ingewahrsamnahmen) gegen Fußballfans sank von 9.174 (2008/09) über 6.784 (2009/10) auf 6.061 (2010/11). Die Zahl der Einsatzstunden der Polizei sank von etwa 1,525 Millionen (2008/09) über 1,217 Millionen (2009/10) auf 1,122 Millionen (2010/11).

 

Die einzige Kennziffer, die einen Anstieg zu verzeichnen hatte, war die Zahl der Verletzten: sie stieg von 579 (2008/09) über 784 (2009/10) auf 846 (2010/11). Jedoch ist hierzu aber anzumerken, dass die polizeiliche Statistik leider nicht explizit aufführt, wie viel dieser Personen durch Polizeieinsätze verletzt wurden. Ein erheblicher Teil des Anstiegs der Verletztenzahlen dürfte nach unserer Einschätzung auf den vermehrten Einsatz von neuartigen (sehr groß dimensionierten und weitreichenden) Reizstoffsprühgeräten zurückzuführen sein. So wurden bspw. in der vergangenen Spielzeit bei einem vielkritisierten Polizeieinsatz im Fanblock in Hannover insgesamt 36 unbeteiligte Personen durch polizeiliches Pfefferspray verletzt.

 

Darüber hinaus ist die Zahl der Besucher von Erst- und Zweitligaspielen in den vergangenen zehn Jahren erfreulicherweise auf ca. 6 Mio. gestiegen. Dieser Anstieg ist zu den Zahlen der ZIS in Relation zu setzen. Schließlich differenziert die Statistik nicht zwischen Verletzungsgraden. Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft beobachten, dass Polizeibeamte zunehmend und systematisch auch leichteste Bagatellverletzungen zur Anzeige bringen.

 

Eine deutliche Sprache spricht auch ein Vergleich mit anderen Großveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Oktoberfest in München. In den 17 Tagen des Oktoberfest  2011 hat die Polizei über 10.000 Verletzte gezählt. Die Polizei spricht von 2.175 Polizeieinsätzen in 17 Tagen, von 379 (einfachen) und 120 (gefährlichen Körperverletzungsdelikten), insgesamt also 499 Gewaltdelikte in 17 Tagen (Quelle: Wiesn-Report 2011 des PP München vom 03.10.11, Augsburger Allgemeine vom 03.10.2011). Statistisch gesehen ist daher das Risiko, verletzt zu werden, auf dem Oktoberfest um ein vielfaches höher als bei einem Stadionbesuch.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisiert, dass von Seiten der Polizei, der Verbände sowie Teilen der Medien suggeriert wird, Vereine und Strafverfolgungsbehörden hätten in der Vergangenheit zu viel Toleranz gegenüber Fußballfans an den Tag gelegt. Das Gegenteil ist richtig: Bereits jetzt sprechen Vereine auf Drängen der Polizei Stadionverbote aufgrund bloßer Verdachtsmomente aus, die sich nach der Durchführung von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden oftmals nicht bestätigen.

Ebenso werden gegen Fußballfans regelmäßig präventivpolizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Aufenthaltsverbote (z.B. Stadtverbote/Bundeslandverbote), Ausreiseverbote oder Meldeauflagen verhängt, die oftmals offensichtlich unverhältnismäßig sind.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte stellen fest, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Verfolgung von vermeintlichem Fehlverhalten der Fußballanhänger wesentliche härtere Strafen beantragen bzw. verhängen als im Strafrecht ohne Fußballbezug. An einigen Gerichtsorten begegnen Angeklagte einem ausgesprochenen Sonderstrafrecht für Delikte im Zusammenhang mit Fußballspielbesuchen.

 

Die öffentliche oder faktische Ausgrenzung ganzer Fangruppen (durch Abschaffung von Stehplätzen oder Preiserhöhungen, durch den Ausschluss von Gästefans etc.) wird keinesfalls zu einer Befriedung der Situation beitragen. Im Gegenteil: Wenn weite Teile der Fans sich nicht ernstgenommen fühlen, als unerwünscht gelten, übertriebene staatliche Repression sowie lediglich auf Verdacht ausgesprochenen mehrjährige Stadionverbote auferlegt bekommen und auch medial nur als dumpfe unerreichbare Gewalttäter wahrgenommen und dargestellt werden, so leistet man eher einer Radikalisierung der Betroffenen Vorschub. Am Ende stehen weitere Gewaltausbrüche und erneut der Ruf nach (noch) mehr Repression und Ausgrenzung.

 

Und letztlich wird es wohl auch im Interesse der Vereine und Verbände liegen, die überwiegend aus jungen Menschen zusammengesetzte Gruppe der Ultra-Fans an den Fußball zu binden. Fußballkultur und Atmosphäre in den Stadien hängt untrennbar mit dem unermüdlichen Einsatz dieser treuen Fans für Ihre Mannschaften zusammen. Selbst jene Funktionäre und Manager, deren Interessenfokus auf einer optimalen Vermarktung der „Ware Fußball“ liegt, sollten diesem nachhaltigen „Wertfaktor“ freundlich begegnen.

 

Hierzu leisten die Fanprojekte einen sehr überaus wichtigen Beitrag – auch und gerade zur Gewaltprävention. Daher können erfolgreiche Lösungen nur über eine Stärkung dieser sozialen Institutionen führen. Auch in Zeiten angespannter Haushalte der öffentlichen Hand, dürfte eine großzügigere Finanzierung keinen unlösbaren Schwierigkeiten begegnen: Jeder Euro der in diese Jugendsozialarbeit fließt, spart ein Vielfaches an Aufwendungen für polizeiliche Gefahrenabwehr und justizielle Repression. Auch darf man von den Mitgliedsvereinen der DFL sicher verlangen, dass ein relevanter Teil der Mehreinnahmen für die mediale Rechteverwertung zur Förderung der konstruktiven Arbeit mit Fußballfans zur Verfügung gestellt wird.

 

 

 

12. Juli  2012

Arbeitsgemeinschaft Fananwälte